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Pflanzenschutz-Sachkundenachweis
Bitte beachten Sie, dass es seit dem 26.11.2015 neue Regelungen im Bereich der Sachkunde des Pflanzenschutzgesetzes gibt. So darf die Abgabe von Pflanzenschutzmittel, als auch von Rattengift der „zweiten Generation“ nur an berufliche Anwender mit einem gültigen Sachkundenachweis erfolgen!
Bitte bringen Sie bei Ihrem nächsten Einkauf Ihren Sachkundenachweis mit. Ein einmaliges Vorlegen des Nachweises reicht aus, da wir diesen bei uns im System hinterlegen.
Für Personen ohne gültigen Sachkundenachweis gibt es einige Kleingebinde, welche frei verkäuflich sind.