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Das Wichtigste im Überblick durch die LFL zusammengefasst:
1. Vor einer Düngung / Am Jahresanfang
Berechnung der org. Düngung in kg N/ha (170kg)
- bezogen auf den Betriebsdurchschnitt der LF nach DüV
Nährstoffausscheidung abzgl. gasförmige Stall-/Lagerverluste - - Verkauf org. Dünger + Zukauf org. Dünger
- = max. 170kg N/ha LF
- -> Excelprogramm zur Kalkulation: www.lfl.bayern.de/170kggrenze
Berechnung Lagerkapazität org. Dünger in m³ (DüV)
- für den Betrieb
- Anfall Gülle/Jauche und Stallmist
- Lagerbedarf: Gülle/Jauche 6 (-9) Monate, Mist 1-5 Monate
- -> Excelprogramm: www.lfl.bayern.de/lagerkapazitaet
Bei Zu- oder Verkauf org. Dünger (WDüngV)
- bezogen auf den Betrieb
- > 200 Tonnen/Jahr abgeben, befördern und/oder abgeben
- Vorgaben der Verbringungsverordnung beachten
- -> Formular: www.lfl.bayern.de/verbringungsverordnung
Düngebedarfsermittlung für N und P (DüV)
- bezogen auf die Einzelfläche/Bewirtschaftungseinheit
- Ausnahme für kleine Betriebe
- Verteilung der Düngung auf die Schläge
- -> Programm: www.lfl.bayern.de/duengebedarfsermittlung
-
2. Bei der Düngung
- Ausbrungung nicht, wenn der Boden wassergesättigt,
schneebedeckt oder gefroren ist - Gerätetechnik bzw. Einarbeitungspflicht beachten
- Abstände zu Oberflächengewässer beachten
- Sperrfristen beachten
3. Nach der Düngung / am Jahresende
- Nährstoffvergleich nach DüV
- bezogen auf den Betrieb
- Ausnahme für kleine Betriebe
Nährstoffvergleich nach StoffstrombilanzVO
- bezogen auf den Betrieb
- nur für wenig Betriebe notwendig
- -> Berechnungsprogramm: www.lfl.bayern.de/naehrstoffbilanz
- Ausbrungung nicht, wenn der Boden wassergesättigt,